- Zinseszinsrechnung
- Zịn|ses|zins|rech|nung, die (Wirtsch.):Berechnung des sich bei der Verzinsung eines Kapitals ergebenden Endkapitals unter Berücksichtigung der Zinseszinsen.
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Zinseszinsrechnung,die Berechnung der Zinsen eines Kapitals unter Berücksichtigung von Zinseszinsen (wenn Zinsen nicht ausbezahlt, sondern dem Kapital zugeschlagen und mitverzinst werden). Ist k das Anfangskapital und p der Zinsfuß, bezogen auf ein Jahr, so betragen die Zinsen am Ende des Jahres k · p/100, und k + k · p/100 = k (1 + p/100) ist das Kapital zu diesem Zeitpunkt. Die Größe r = (1 + p/100) heißt Aufzinsungsfaktor. Am Ende des zweiten Jahres betragen die Zinsen k · r · p/100 und das Kapital k · r + k · r · p/100 = k · r · (1 + p/100) = k · r2. Nach n Jahren ist das Kapital auf kn = k · rn angewachsen. Aus dieser Zinseszinsformel berechnet sich das Anfangskapital zu k = kn/ rn, der Aufzinsungsfaktor ist r = beziehungsweise, die Anzahl der Jahre n = (lg kn — lg k) / lg r und der Zinsfuß p = 100 · Die Berechnung des Anfangskapitals k aus dem Endkapital kn heißt Diskontierung oder Abzinsung, 1 / rn entsprechend Diskontierungs- oder Abzinsungsfaktor.* * *
Zịn|ses|zins|rech|nung, die: Berechnung des sich bei der Verzinsung eines Kapitals ergebenden Endkapitals unter Berücksichtigung der Zinseszinsen.
Universal-Lexikon. 2012.